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Datenschutz für Betriebsräte

Wer trägt die Verantwortung?

Die meisten Betriebsräte in Deutschland verstoßen täglich gegen die DSGVO

Nicht aus Nachlässigkeit — sondern weil niemand sie schützt.

Operieren auch Sie im datenschutzrechtlichen im Blindflug?

BRServices

Unsere Leistungen

§78A BetrVG - DSGVO

Einmalige Bestandsprüfung Ihrer aktuellen Datenschutzmaßnahmen incl. Vorbereitung eines Verarbeitungsverzeichnisses und Handlungshinweisen.

Inklusive: Einmalige Schulung für Ihr gesamtes Gremium zu Datenschutzgrundlagen.

§78A BetrVG - DSGVO

Ständiger Datenschutzbeauftrager

Dauerhafte Beauftragung als externer Datenschutzbeauftragter des Gremiums. Hier können wir Sie optimal langfristig begleiten und schnell auf aktuelle Fragen reagieren.

§87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG

Compliance Audit für Betriebsräte

Stimmt Ihre BV noch mit der tatsächlichen Systemkonfiguration überein?

 

Technische Experten und Fachanwälte prüfen Ihre bestehenden IT-Systeme und vorhandene Betriebsvereinbarungen auf Aktualität, Mitbestimmungslücken und insbesondere auch auf Datenschutzkonformität. 

* Alle Leistungen für Betriebsräte werden vom Arbeitgeber getragen (gem. §40 BetrVG).

Viele Betriebsräte gehen davon aus, dass der betriebliche Datenschutzbeauftragte des Unternehmens auch für sie zuständig sei. Genau hier entsteht jedoch ein gefährlicher Irrtum.

Denn:

  • der Datenschutzbeauftragte des Arbeitgebers steht organisatorisch auf Arbeitgeberseite

  • er unterliegt Interessenkonflikten

  • er hat gegenüber dem Betriebsrat kein umfassendes Kontrollrecht

  • und er darf vertrauliche Inhalte aus der internen Meinungsbildung des Betriebsrats häufig gar nicht kennen

 

Damit fehlt Betriebsräten in der Praxis genau das, was gesetzlich gefordert wird: Eine unabhängige, spezialisierte und ausschließlich dem Betriebsrat verpflichtete Datenschutzberatung.

Seit §79a BetrVG gilt: Ihr Betriebsrat verarbeitet täglich sensible Daten! Jeder Betriebsrat muss die DSGVO eigenverantwortlich einhalten. Betriebsräte werden seit Jahren mit einer rechtlichen Verantwortung allein gelassen werden, für die es in der Praxis kaum spezialisierte Unterstützung gibt.

Das betrifft praktisch jede Tätigkeit Ihres Gremiums:

  • Krankmeldungen und Gesundheitsdaten

  • Beschwerden von Beschäftigten

  • Sitzungsprotokolle und interne Kommunikation

  • Bewerberdaten

  • Personalunterlagen in Beteiligungsverfahren

  • Anhörungen nach §102 BetrVG

  • Einigungsstellenverfahren

  • digitale Kommunikation per E-Mail, Cloud oder Messenger


Kurz gesagt:
Der Betriebsrat verarbeitet täglich besonders schützenswerte Daten — häufig ohne belastbares Datenschutzkonzept.

Der Betriebsrat ist bei seiner eigenen Datenverarbeitung eigenverantwortlich für die Einhaltung der DSGVO. Das betrifft jede Krankmeldung, die Sie entgegennehmen. Jede Beschwerde, die Sie bearbeiten. Jedes Sitzungsprotokoll, das Sie führen. Jede Personalakte, in die Sie im Rahmen eines §102-Verfahrens Einblick nehmen.

Das Problem: Der betriebliche Datenschutzbeauftragte Ihres Unternehmens steht auf der Seite des Arbeitgebers. Er hat nach herrschender Rechtsprechung kein Kontrollrecht gegenüber dem Betriebsrat und er darf vertrauliche Informationen aus Ihrem internen Meinungsbildungsprozess schlicht nicht kennen. Er ist für Sie als Gremium der falsche Ansprechpartner.

Das Ergebnis: Kein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten. Keine definierten Rechtsgrundlagen für Ihre eigene Datenverarbeitung. Keine Löschfristen. Kein Prozess für Betroffenenanfragen. Und seit dem BAG-Urteil vom 8. Mai 2025 drohen bei Datenschutzverstößen 200 Euro Schadensersatz pro betroffener Person, ohne dass ein konkreter Schaden nachgewiesen werden muss. Bei einer Belegschaft von 500 Beschäftigten ist das ein Haftungsrisiko von bis zu 100.000 Euro aus einem einzigen Vorfall.

Die Folge: erhebliche Haftungs- und Prozessrisiken

In vielen Betriebsratsgremien fehlen heute grundlegende DSGVO-Strukturen:

  • kein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

  • keine dokumentierten Rechtsgrundlagen

  • keine Lösch- und Aufbewahrungskonzepte

  • keine Regelungen zu Zugriffsrechten

  • keine Prozesse für Auskunfts- oder Löschanfragen

  • unsichere Dateiablagen und E-Mail-Kommunikation

  • keine datenschutzrechtliche Risikoanalyse

Das Risiko ist längst nicht mehr theoretisch: Spätestens seit der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts können Datenschutzverstöße erhebliche finanzielle Folgen auslösen. Bereits einzelne Vorfälle können zu Schadensersatzansprüchen betroffener Beschäftigter führen - selbst ohne konkret nachweisbaren materiellen Schaden.

Für Betriebsräte bedeutet das: rechtliche Unsicherheit, persönlicher Druck und potenziell hohe Haftungsrisiken für das gesamte Gremium.

​Tapaus schützt Betriebsräte dort, wo Unternehmen keine unabhängige Lösung bieten können.

 

Wir sind spezialisiert auf Datenschutz für Betriebsräte (Konzernbetriebsräte, Gesamtbetriebsräte, Personalräte, JAV's etc.).

Als externer Datenschutzberater mit erfahrenen Fachanwälten für Datenschutz unterstützen wir Gremien bundesweit dabei, ihre gesetzlichen Pflichten rechtssicher, vertraulich und praxistauglich umzusetzen. Dabei arbeiten wir ausschließlich im Interesse des Betriebsrats.

Unsere Mandanten profitieren von:

  • spezialisierter Beratung ausschließlich für Betriebsräte

  • Fachanwälten für Datenschutzrecht und Arbeitsrecht

  • absoluter Vertraulichkeit gegenüber dem Arbeitgeber

  • praxiserprobten Datenschutzprozessen für Betriebsratsarbeit

  • rechtssicheren Dokumentationen und Richtlinien

  • Unterstützung bei DSGVO-Anfragen und Datenschutzvorfällen

  • Schulungen für Betriebsratsmitglieder

  • laufender Betreuung als externer Datenschutzberater

Ihre Vorteile auf einen Blick

Keine Interessenkonflikte mit dem Arbeitgeber oder dessen Datenschutzorganisation.

Rechtssicher

Datenschutzlösungen speziell für die Anforderungen von Betriebsräten.

Vertraulich

Geschützte Beratung unter anwaltlicher Verschwiegenheit.

Praxisnah

Keine theoretischen Gutachten sondern umsetzbare Lösungen für den Betriebsratsalltag.

​Datenschutz ist keine Nebensache mehr.

 

Der Betriebsrat trägt Verantwortung für hochsensible Daten von Beschäftigten. Wer hier ohne klare Datenschutzstruktur arbeitet, setzt das Gremium unnötigen Risiken aus. Tapaus schafft die rechtssichere Grundlage für moderne Betriebsratsarbeit. Unabhängig vom Arbeitgeber, spezialisiert und ausschließlich auf Ihrer Seite.

Lassen Sie Ihren Datenschutz nicht dem Zufall überlassen.

Sprechen Sie mit den Spezialisten für Datenschutz im Betriebsrat.

Bereit für den nächsten Schritt?

Vereinbaren Sie ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch. Wir analysieren Ihre Situation und zeigen Ihnen Ihre Handlungsoptionen.

 

30 Minuten · Online · Unverbindlich

Viele Risiken entstehen nicht durch böse Absicht — sondern durch fehlende Transparenz.

Muster-Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten für Betriebsräte

Ein vollständiges, DSGVO-konformes Muster-VVT (Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten) nach Art. 30 DSGVO. Speziell auf die Verarbeitungstätigkeiten eines Betriebsrats zugeschnitten. Mit vorausgefüllten Kategorien für die häufigsten BR-Prozesse: Mitgliederverwaltung, Beschwerdebearbeitung, Sitzungsprotokolle, Gehalts- und Leistungsdaten.

  • Sofort einsatzbereit. 8 vorausgefüllte Verarbeitungskategorien.

  • Anpassbar auf Ihre Gremiumsgröße und Unternehmensstruktur.

  • Erstellt nach den Vorgaben des Art. 30 DSGVO und §79a BetrVG.

Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich für den Download und passende Tapaus-Inhalte verwendet. Kein Spam, jederzeit abbestellbar.

HÄUFIGE FRAGEN

  • Muss der Arbeitgeber die Kosten wirklich tragen?
    Ja. Nach §40 Abs. 1 BetrVG trägt der Arbeitgeber alle Kosten, die durch die ordnungsgemäße Tätigkeit des Betriebsrats entstehen. Da §79a BetrVG dem Betriebsrat ausdrücklich Datenschutzpflichten auferlegt, ist die externe Datenschutzberatung eine erforderliche Aufwendung. Tapaus begleitet Sie bei etwaigen Kostenstreitigkeiten mit dem Arbeitgeber.

     

  • Ist Tapaus unser Datenschutzbeauftragter im Sinne von Art. 37 DSGVO?
    Nein; Und das ist ein Vorteil für Sie. Tapaus erbringt alle inhaltlichen Leistungen eines DSB als externe Beratungsleistung, ohne die formale Bindung einer Bestellung nach Art. 37 DSGVO. Der Betriebsrat bleibt flexibel, Tapaus ist ausschließlich dem Betriebsrat verpflichtet und unterliegt der Verschwiegenheit gegenüber dem Arbeitgeber.

     

  • Können wir nur ein Initialprojekt beauftragen, ohne Retainer?
    Ja, beide Stufen sind einzeln buchbar. Das Initialprojekt steht für sich allein und liefert alle notwendigen Grundlagenstrukturen. Der Retainer schließt sich optional an, wenn das Gremium einen dauerhaften unabhängigen Ansprechpartner wünscht.

     

  • Was unterscheidet Tapaus von allgemeinen DSGVO-Beratern?
    Allgemeine DSGVO-Berater kennen das Betriebsverfassungsrecht nicht. Tapaus vereint zertifizierten IT-Sachverstand, Datenschutzexpertise und betriebsverfassungsrechtliche Kompetenz unter einem Dach. Eine Beauftragung, eine Rechnung, ein Ansprechpartner.

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