
KI-Sachverständige
Der Sachverständige, den Ihr Betriebsrat bei KI-Einführungen braucht – und den der Arbeitgeber bezahlt. Seit 2021 gilt: Bei KI-Systemen ist die Hinzuziehung eines Sachverständigen gesetzlich anerkannt (gem. §80 Abs. 3 S. 2 BetrVG).
Im Jahr 2021 hat der Gesetzgeber im Rahmen des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes erstmals Regelungen zu künstlicher Intelligenz (KI) im BetrVG ergänzt und damit auf die zunehmende Relevanz von KI-Technologien in Betrieben reagiert. Eine zentrale Neuerung ist die Erweiterung des § 80 Abs. 3 BetrVG um die Sätze 2 und 3, die dem Betriebsrat die erleichterte Inanspruchnahme eines Sachverständigen in KI-Angelegenheiten ermöglichen.
Weiterhin erfordert der EU AI Act (seit Aug. 2024) besondere Mitbestimmung für Hochrisiko-KI Anwendungen.
Warum ein Sachverständiger bei KI Pflicht ist
Ihr gesetzliches Recht: §80 Abs. 3 BetrVG: §80 Abs. 3 S. 1 BetrVG gewährt dem Betriebsrat das Recht, zur Erfüllung seiner Aufgaben einen Sachverständigen hinzuzuziehen.
Seit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz 2021 gilt zusätzlich: Bei der Einführung von KI-Systemen ist die Erforderlichkeit des Sachverständigen gesetzlich fingiert (§80 Abs. 3 S. 2 BetrVG).
Das bedeutet konkret: Der Arbeitgeber kann die Beauftragung bei KI nicht mehr mit dem Argument ablehnen, ein Sachverständiger sei nicht erforderlich. Diese Argumentation ist gesetzlich ausgeschlossen.
Dies ist ein fundamentaler Unterschied zu anderen Sachverständigenbeauftragungen, bei denen der Betriebsrat die Erforderlichkeit noch begründen musste. Bei KI entfällt diese Hürde – die Beauftragung ist gesetzlich legitimiert.
Die Kosten trägt der Arbeitgeber gemäß §40 Abs. 1 BetrVG vollständig. Ihr Gremiumsbudget wird nicht belastet.
Was ein KI-Sachverständiger für den Betriebsrat tut
Tapaus Technology Consulting ist einer der wenigen Anbieter in Deutschland, der technischen KI-Sachverstand und juristische Betriebsverfassungsrechtskompetenz unter einem Dach vereint. Das bedeutet für Ihren Betriebsrat:
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Technische Analyse - Wir öffnen die Black Box: Wie funktioniert das KI-System wirklich? Welche Daten verarbeitet es? Welche Risiken entstehen für Beschäftigte?
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Rechtliche Bewertung - Welche Mitbestimmungsrechte sind betroffen? §87 BetrVG, §95 BetrVG, DSGVO, EU AI Act – wir ordnen ein und empfehlen.
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Schriftliches Gutachten - Dokumentiertes, revisionssicheres Sachverständigengutachten – Grundlage für Verhandlungen und gerichtliche Verfahren.
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Verhandlungsbegleitung - Wir begleiten Ihren Betriebsrat durch die gesamte Verhandlung mit dem Arbeitgeber – bis zur unterzeichneten Betriebsvereinbarung.
Für welche KI-Systeme wir Gutachten erstellen
Tapaus hat Erfahrung mit allen gängigen KI-Systemen in deutschen Unternehmen - unter anderem:
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Microsoft 365 Copilot und weitere KI-Assistenten
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HR-Plattformen mit KI: Workday, SAP SuccessFactors, Personio
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Recruiting-KI: HireVue, Textkernel, Bullhorn
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Performance- und Workforce-Analytics-Systeme
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Predictive Analytics in HR und Produktion
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KI-gestützte Überwachungs- und Sicherheitssysteme
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Chatbots und automatisierte Kommunikationssysteme
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Individuelle und branchenspezifische KI-Entwicklungen
So läuft es ab - Der Weg vom Erstgespräch zum Gutachten
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Kostenloses Erstgespräch (30 Min.): Wir besprechen das KI-System, den aktuellen Stand und die Beauftragungssituation.
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Beauftragung und Beschlussfassung: Tapaus unterstützt den Betriebsrat bei der korrekten Beschlussfassung und der Beauftragungsgrundlage gegenüber dem Arbeitgeber.
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Technische Systemanalyse: Wir analysieren Dokumentation, Konfiguration und Datenflüsse des Systems – inklusive Herstellerunterlagen.
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Schriftliches Gutachten: Vollständige Dokumentation mit Bewertung, Risikoeinschätzung und konkreten Verhandlungsempfehlungen.
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Verhandlungsbegleitung: Wir begleiten Ihren Betriebsrat in den Verhandlungen mit dem Arbeitgeber – bis zur Betriebsvereinbarung.
Tapaus unterstützt Ihren Betriebsrat als KI-Sachverständiger gem. §80 BetrVG
Was kostet ein KI-Sachverständiger – und wer zahlt?
Eine Frage, die Betriebsräte häufig beschäftigt: Was kostet das überhaupt – und muss ich als Betriebsratsmitglied dafür aufkommen? Die Antwort ist eindeutig: Nein. Die Kosten für einen KI-Sachverständigen nach §80 BetrVG trägt vollständig der Arbeitgeber.
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Die gesetzliche Grundlage: §40 BetrVG
Nach §40 Abs. 1 BetrVG hat der Arbeitgeber die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten zu tragen. Das gilt ausdrücklich auch für Sachverständigenkosten nach §80 Abs. 3 BetrVG. Das Betriebsratsbudget wird nicht belastet. Kein Betriebsratsmitglied muss aus eigener Tasche zahlen.
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Was der Arbeitgeber prüfen darf – und was nicht
Seit 2021 kann der Arbeitgeber bei KI-Systemen die Erforderlichkeit des Sachverständigen grundsätzlich nicht mehr bestreiten. Was er jedoch prüfen darf, ist die Verhältnismäßigkeit der Kosten. Das bedeutet: Das Honorar muss in einem angemessenen Verhältnis zum Umfang und der Komplexität des KI-Systems stehen.
Tapaus arbeitet mit transparenten, marktüblichen Honorarstrukturen, die eine Verhältnismäßigkeitsprüfung ohne Weiteres standhalten. Wir liefern auf Wunsch ein Angebot mit klarer Leistungsbeschreibung, das Ihrem Betriebsrat als Grundlage für die Beschlussfassung und die Information des Arbeitgebers dient.
Was gilt als KI im Sinne von §80 BetrVG?
Eine der häufigsten Fragen in der Praxis: Gilt das System, das unser Unternehmen einführt, überhaupt als Künstliche Intelligenz? Die Antwort ist wichtig, weil von ihr abhängt, ob die erleichterte Beauftragung nach §80 Abs. 3 S. 2 BetrVG greift.
Das Betriebsverfassungsgesetz definiert den Begriff KI nicht abschließend. Die Gesetzesbegründung verweist auf software- und hardwarebasierte Systeme, die auf Basis von Algorithmen Entscheidungen treffen, Empfehlungen aussprechen oder Vorhersagen generieren. Entscheidend ist, dass das System über bloße regelbasierte Programmierung hinausgeht und Lernfähigkeit oder statistische Mustererkennung einsetzt.
In der Praxis zählen dazu insbesondere:
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Systeme mit maschinellem Lernen (Machine Learning) – auch wenn der Hersteller das Wort KI vermeidet
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Predictive-Analytics-Funktionen in HR-, Recruiting- oder Performance-Systemen
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Automatisierte Entscheidungsunterstützung bei Personalauswahl, Schichtplanung oder Leistungsbewertung
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Sprachmodelle und KI-Assistenten (z.B. Microsoft Copilot, ChatGPT-Integrationen)
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Bild- oder Videoauswertung zu Verhaltens- oder Leistungszwecken
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Anomalie-Erkennungssysteme in IT-Sicherheit oder Produktion
Arbeitgeber bestreiten gelegentlich, dass ein System als KI einzustufen ist – weil damit die erleichterte Beauftragung entfiele. Tapaus analysiert das System technisch und klärt verbindlich, ob die Voraussetzungen vorliegen. Im Zweifel greift ohnehin §80 Abs. 3 S. 1 BetrVG – die allgemeine Sachverständigenregelung, bei der der Betriebsrat die Erforderlichkeit begründen muss.
EU AI Act: Neue Rechte und Pflichten seit 2024
Seit August 2024 gilt der EU AI Act (VO 2024/1689) – die erste umfassende KI-Regulierung weltweit. Für Betriebsräte ist er aus zwei Gründen relevant: Er schafft neue Transparenz- und Dokumentationspflichten für KI-Anbieter, und er stärkt indirekt die Mitbestimmungsrechte bei Hochrisiko-KI-Systemen.
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Hochrisiko-KI im Personalbereich
Systeme zur Personalauswahl, Leistungsbewertung oder Überwachung gelten als Hochrisiko – besondere Dokumentations- und Transparenzpflichten greifen -
Recht auf Erklärung
Beschäftigte haben bei automatisierten Entscheidungen ein Recht auf aussagekräftige Erklärungen – der Betriebsrat kann dies einfordern -
Technische Dokumentation
Anbieter müssen umfangreiche technische Dokumentation bereitstellen – Grundlage für KI-Sachverständigengutachten -
Menschliche Aufsicht
Hochrisiko-KI muss unter menschlicher Aufsicht betrieben werden – Mitbestimmungsrelevanz nach §87 BetrVG -
Verbot manipulativer KI
Verbotene KI-Praktiken (subliminale Beeinflussung, Social Scoring) dürfen im Betrieb nicht eingesetzt werden
Tapaus verbindet die Anforderungen des EU AI Acts mit dem deutschen Betriebsverfassungsrecht und zeigt Ihrem Betriebsrat konkret, welche Rechte Sie gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen können und welche Regelungen in einer Betriebsvereinbarung verankert werden sollten.
So beauftragen Sie uns rechtssicher – Schritt für Schritt
Die Beauftragung eines KI-Sachverständigen nach §80 BetrVG folgt einem klaren Ablauf. Tapaus begleitet Sie durch jeden Schritt und stellt alle notwendigen Unterlagen bereit.
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Erstgespräch
Kostenlose 30-minütige Besprechung des KI-Systems, der Beauftragungssituation und des sinnvollen Analyseumfangs
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Beschlussfassung
Beschluss durch den Betriebsrat, Beschreibung des Beauftragungsgegenstands, Abstimmungsgrundlage
Eine rechtssichere Muster-Beschlussvorlage erhalten Sie gerne von uns.
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Information Arbeitgeber
Information des Arbeitgebers gemäß §80 Abs. 3 BetrVG – keine Erlaubnis, nur Information
Ein entsprechendes Musterschreiben erhalten Sie gerne von uns.
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Beauftragungsvertrag
Schriftlicher Vertrag mit klarem Leistungsumfang, Honorar und Zweck – rechtssichere Grundlage
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Systemanalyse
Technische Analyse der KI-Dokumentation, Konfiguration, Datenflüsse und Risiken
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Schriftliches Gutachten
Vollständiges Sachverständigengutachten: Befunde, Bewertung, Rechtseinordnung, Verhandlungsempfehlungen
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Verhandlung
Begleitung durch alle Verhandlungsphasen bis zur Betriebsvereinbarung – auf Wunsch
Häufige Fragen zum KI-Sachverständigen
Kann ein bestehender IT-Rahmenvertrag oder eine BV die Sachverständigenbeauftragung ausschließen?
Muss der Betriebsrat die Erforderlichkeit des Sachverständigen begründen?
Was passiert, wenn der Arbeitgeber die Beauftragung ablehnt?
Was ist der Unterschied zwischen einem Sachverständigen nach §80 BetrVG und einem Schulungsanspruch nach §37 BetrVG?
Können wir Tapaus als ständigen KI-Sachverständigen beauftragen?
Gilt das Sachverständigenrecht auch für den Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat?
Was unterscheidet Tapaus von Rechtsanwälten, die KI-Gutachten anbieten?
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