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TAPAUS. Technology & Consulting

TAPAUS - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Beratungs-, Gutachten-, Sachverständigen-, Schulungs- und sonstige Dienstleistungen zwischen

Tapaus Technology & Consulting GmbH i.G.
80798 München, Deutschland
[Registergericht / Handelsregister]
[Geschäftsführung]

– nachfolgend „Tapaus“ genannt –

und ihren Auftraggebern.

Diese AGB gelten insbesondere für Beratungsleistungen, technologische Bewertungen von IT-Systemen, Sachverständigenleistungen, Gutachten, Unterstützung bei Einigungsstellen, Workshops, Schulungen, Webinare, Online-Workshops, strategische Beratungsleistungen sowie Unterstützung bei Betriebsvereinbarungen.

(2) Auftraggeber im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern erfolgt nicht.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Vertragsgegenstand und Leistungen

(1) Tapaus erbringt Beratungs-, Sachverständigen- und Unterstützungsleistungen insbesondere in folgenden Bereichen:

  • technologische Bewertung von IT-Systemen

  • Beratung von Betriebsräten und Unternehmen

  • Sachverständigentätigkeit gemäß § 80 Abs. 3 BetrVG

  • Erstellung von Gutachten

  • Unterstützung bei Verhandlungen und Einigungsstellen

  • Analyse von IT-Systemen und Datenverarbeitungsprozessen

  • Workshops, Schulungen und Trainings

  • Online-Workshops, Webinare und sonstige digitale Formate

 

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Beratungsvertrag, Rahmenvertrag oder der schriftlichen Beauftragung durch den Auftraggeber. Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(3) Tapaus schuldet, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, eine fachgerechte Beratung bzw. Analyse, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen oder rechtlichen Erfolg.

(4) Rechtliche Bewertungen erfolgen ausschließlich im Rahmen der jeweils vereinbarten Leistung. Soweit Leistungen des Auftragnehmers rechtliche Fragestellungen berühren, erfolgen diese nur im Rahmen der jeweiligen beruflichen Zulässigkeit und Aufgabenverteilung.

(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Mitarbeiter, freie Mitarbeiter oder geeignete Subunternehmer einzusetzen.

3. Zustandekommen des Vertrags

(1) Ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme, durch Abschluss eines Beratervertrags oder Rahmenvertrags oder durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande.

(2) Angebote von Tapaus sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(3) Der Vertrag kann insbesondere zustande kommen durch

  • schriftliche Annahme eines Angebots

  • Abschluss eines Beratungs- oder Rahmenvertrags

  • schriftliche Beauftragung einzelner Leistungen.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Tapaus alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

(2) Verzögerungen oder Mehraufwände, die auf unzureichende, verspätete oder fehlerhafte Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Hierdurch entstehender Mehraufwand ist vom Auftraggeber nach den vereinbarten Vergütungssätzen zu vergüten.

(3) Der Auftraggeber stellt sicher, dass er zur Weitergabe der bereitgestellten Informationen berechtigt ist.

(4) Der Auftraggeber bleibt für unternehmensinterne Entscheidungen, die Umsetzung empfohlener Maßnahmen sowie die rechtliche und tatsächliche Bewertung seiner Geschäftsprozesse selbst verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Beratungsleistungen werden grundsätzlich auf Basis eines vereinbarten Stundensatzes abgerechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(2) In Einzelfällen können Projektpreise oder Pauschalvergütungen vereinbart werden.

(3) Zusätzlich zur Vergütung können Spesen und Reisekosten (z. B. Fahrtkosten, Übernachtungen, sonstige Auslagen) in angemessenem Umfang berechnet werden.

(4) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(5) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(6) Bei Zahlungsverzug ist Tapaus berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen geltend zu machen.

(7) Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Vorschüsse, Abschlagszahlungen oder eine Abrechnung nach Leistungsfortschritt zu verlangen, sofern dies im Angebot, Vertrag oder der Auftragsbestätigung vorgesehen ist.

6. Durchführung von Online-Formaten

(1) Schulungen, Workshops und Beratungen können auch in Form von Online-Formaten (z. B. Webinare, virtuelle Workshops, Videokonferenzen) durchgeführt werden.

(2) Bei Online-Formaten ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen für die Teilnahme rechtzeitig sicherzustellen, insbesondere eine funktionsfähige Internetverbindung, geeignete Endgeräte sowie gegebenenfalls erforderliche Software.

(3) Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs von Tapaus liegen, begründen keinen Anspruch auf Schadensersatz.

(4) Aufzeichnungen, Mitschnitte, Bildschirmaufnahmen oder sonstige Dokumentationen von Online-Veranstaltungen durch den Auftraggeber oder Teilnehmer sind nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers zulässig.

7. Vertraulichkeit & Datenschutz

(1) Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden. Als vertraulich gelten insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, interne Unterlagen, technische Informationen, personenbezogene Daten, wirtschaftliche Kennzahlen, Projektinformationen, Vertragsinhalte sowie gutachterliche und beratende Arbeitsergebnisse.

(2) Diese Verpflichtung gilt auch über das Ende des Vertrags hinaus.

(3) Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die

  • öffentlich bekannt sind oder werden,

  • rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder

  • aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.

(4) Die Parteien werden die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz, beachten.

 

(5) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet und hierfür die Voraussetzungen einer Auftragsverarbeitung vorliegen, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

 

(6)Weitere Informationen zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.

8. Nutzungsrechte an Gutachten und Arbeitsergebnissen

(1) Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den im Rahmen des konkreten Auftrags erstellten Arbeitsergebnissen zur internen Nutzung für eigene Zwecke. Sämtliche vom Auftragnehmer erstellten Angebote, Konzepte, Schulungsunterlagen, Präsentationen, Analysen, Gutachten, Stellungnahmen, Dokumentationen und sonstigen Arbeitsergebnisse bleiben, soweit gesetzlich zulässig, geistiges Eigentum des Auftragnehmers.

(2) Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Bearbeitung oder sonstige Nutzung über den vertraglich vorausgesetzten Zweck hinaus ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers zulässig. Gutachten dürfen vom Auftraggeber intern genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers zulässig.

(3) Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, allgemeines Know-how, Methoden, Erfahrungen, Konzepte und Vorgehensweisen, die im Rahmen der Leistungserbringung entwickelt oder verwendet wurden, weiterzuverwenden, sofern hierdurch keine vertraulichen Informationen oder Rechte des Auftraggebers verletzt werden.

9. Haftung

(1) Tapaus haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung von Tapaus ist – soweit gesetzlich zulässig – auf einen Betrag von 100.000 EUR pro Schadensfall begrenzt.

(4) Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(5) Die gesetzlichen Haftungsregelungen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleiben unberührt.

10. Höhere Gewalt

(1) Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen Tapaus, die Leistung um die Dauer der Behinderung zu verschieben.

(2) Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Streiks, behördliche Maßnahmen oder vergleichbare Ereignisse.

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, München.

12. Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen, nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt, soweit dies rechtlich zulässig ist.

(3) Individuelle vertragliche Vereinbarungen im Angebot, Rahmenvertrag, Beratervertrag oder in der Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen AGB.

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