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Ihr Sachverständiger

Bundesweit, rechtssicher, transparent.

Betriebsräte haben bei KI-Einführungen ein gesetzliches Recht auf zertifizierten Sachverstand. Weiterhin besteht dieser Anspruch auch bei komplexen IT-Systemen. 

 

Die meisten Beratungshäuser bieten entweder juristische oder technische Expertise. Betriebsräte müssen dann zwei Dienstleister koordinieren, zwei Angebote einholen, zwei Rechnungen prüfen lassen und die Ergebnisse selbst zusammenführen. Das kostet Zeit, erzeugt Reibungsverluste und führt regelmässig zu Lücken im Gutachten.

Tapaus ist der einzige Anbieter in Deutschland, der zertifizierte KI-Sachverständige und Fachanwälte für Arbeitsrecht in einem Team vereint.

 

Das bedeutet: Eine Beauftragung, ein Ansprechpartner, eine Rechnung. Der technische Befund und die rechtliche Bewertung entstehen parallel, nicht nacheinander. Das Ergebnis ist ein Gutachten, das vor dem Arbeitgeber, vor der Einigungsstelle und vor Gericht Bestand hat.

Mehr zu Ihrem Recht auf Sachverständige nach §80 BetrVG

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Unsere Leistungen

GUTACHTEN

Schriftliches Sachverständigengutachten

Wir erstellen rechtssichere, gerichtsfeste Gutachten zu KI-Systemen und IT-Anwendungen. Jedes Gutachten enthält einen technischen Befund, die Bewertung auf Basis der einschlägigen Rechtsgrundlagen (§87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, EU AI Act, DSGVO), konkrete Handlungsempfehlungen und Formulierungsvorschläge für Betriebsvereinbarungen. Präsentation vor dem Gremium inklusive.

Typische Dauer: 3 bis 6 Wochen je nach Systemkomplexität.

TECHNISCHE ANALYSE

KI-System-Tiefenprüfung

Technische Analyse der eingesetzten KI-Systeme: Wie funktioniert der Algorithmus? Welche Daten werden erhoben? Welche Entscheidungen trifft das System über Beschäftigte? Wir prüfen Algorithmus-Logik, Trainingsdaten, Ausgabeverhalten und die Hochrisiko-Klassifikation nach EU AI Act Anhang III.

Geeignet für: Microsoft Copilot, Workday, SAP SuccessFactors, Personio und vergleichbare Systeme.

EU AI ACT

AI-Act-Konformitätsprüfung

Seit August 2024 gilt der EU AI Act. Arbeitgeber, die Hochrisiko-KI einsetzen, müssen umfangreiche Pflichten als Betreiber erfüllen (Art. 26 EU AI Act). Wir prüfen, ob der Arbeitgeber diesen Pflichten nachgekommen ist und ob der Betriebsrat Konformitätsnachweise einfordern kann. Diese Prüfung stärkt die Verhandlungsposition des Betriebsrats erheblich.

RETAINER

Ständiger Sachverständiger (Dauermandat)

Für Betriebsräte in Unternehmen mit komplexer IT-Landschaft oder intensiver KI-Nutzung: Tapaus als dauerhafter Sachverständiger nach §80 Abs. 3 S. 3 BetrVG. Mit fester monatlicher Pauschale und Prioritätszugang. Ideal für Gremien, die regelmässig mit neuen Systemen und Updates konfrontiert werden.
 
Verfügbar als Quartal-, Halbjahres- oder Jahresmandat.

VERHANDLUNG

BV-Verhandlungsbegleitung

Tapaus begleitet den Betriebsrat durch alle Phasen der Betriebsvereinbarungsverhandlung: von der ersten Stellungnahme zum Arbeitgeberentwurf über die Formulierung eigener Regelungsvorschläge bis zur unterzeichneten Vereinbarung. Bei Bedarf auch bis zur Einigungsstelle.
 
Was das in der Praxis bedeutet: Sie verhandeln nicht allein. Wir sitzen mit am Tisch.

Von der ersten Frage bis zum Gutachten: So läuft es ab

Schritt 1: Kostenloses Erstgespräch (30 Minuten) Sie schildern Ihre Situation: Welches System wird eingeführt? Welche Fragen hat das Gremium? Wir klären, ob und in welcher Form ein Sachverständiger sinnvoll ist und welche Rechtsgrundlage greift.

 

Schritt 2: Beschlussfassung im Gremium Der Betriebsrat fasst einen formellen Beschluss zur Beauftragung eines Sachverständigen. Wir liefern Ihnen eine Beschlussvorlage, die alle rechtlichen Anforderungen erfüllt. Der Beschluss muss auf der Tagesordnung stehen und protokolliert werden.

 

Schritt 3: Information an den Arbeitgeber Der Betriebsrat informiert den Arbeitgeber über die beabsichtigte Beauftragung. Wichtig: Der Betriebsrat braucht keine Zustimmung, nur eine "nähere Vereinbarung". Bei KI-Systemen greift die Erforderlichkeitsfiktion nach §80 Abs. 3 S. 2 BetrVG.

Schritt 4: Beauftragung und Durchführung Tapaus erstellt ein transparentes Angebot. Nach Beauftragung beginnen wir mit der technischen Analyse und der rechtlichen Bewertung parallel. Sie erhalten regelmässige Zwischenstände.

 

Schritt 5: Gutachten und Präsentation Sie erhalten das schriftliche Gutachten mit allen Befunden, Empfehlungen und BV-Formulierungsvorschlägen. Auf Wunsch präsentieren wir die Ergebnisse direkt vor Ihrem Gremium.

Wer trägt die Kosten?

Die Kosten für die Hinzuziehung eines Sachverständigen trägt nach §40 Abs. 1 BetrVG der Arbeitgeber. Das gilt für Gutachten, technische Analysen, Verhandlungsbegleitung und Dauermandate gleichermassen.

 

Bei KI-Systemen hat der Gesetzgeber die Position des Betriebsrats mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz 2021 deutlich gestärkt: Die Hinzuziehung eines Sachverständigen gilt als erforderlich (§80 Abs. 3 S. 2 BetrVG). Der Arbeitgeber kann die Erforderlichkeit nicht mehr bestreiten, lediglich die Verhältnismässigkeit der konkreten Kosten prüfen.

 

Tapaus arbeitet mit transparenten, marktüblichen Honorarstrukturen. Unsere Angebote sind so gestaltet, dass sie einer Verhältnismässigkeitsprüfung standhalten.

Vollständige Erklärung: §80 BetrVG und Kostenübernahme

Rechtsgrundlagen auf einen Blick

Unsere Arbeit basiert auf folgenden gesetzlichen Grundlagen:

 

§80 Abs. 3 S. 2 BetrVG: Recht auf Sachverständige bei KI-Systemen (Erforderlichkeitsfiktion). §87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG: Mitbestimmung bei technischen Einrichtungen zur Leistungs- und Verhaltensüberwachung. §40 BetrVG: Kostentragung durch den Arbeitgeber. EU AI Act Art. 26: Pflichten des Betreibers von Hochrisiko-KI. DSGVO Art. 35: Datenschutz-Folgenabschätzung.

Vollständige Erklärung: §80 BetrVG und Kostenübernahme

Bereit für den nächsten Schritt?

Vereinbaren Sie ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch. Wir analysieren Ihre Situation und zeigen Ihnen Ihre Handlungsoptionen.

 

30 Minuten · Online · Unverbindlich

Viele Risiken entstehen nicht durch böse Absicht — sondern durch fehlende Transparenz.
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