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TAPAUS. Technology & Consulting

Der Compliance-Audit als Service für Betriebsräte

Compliance Audit für Betriebsräte

Viele Unternehmen verfügen über Dutzende, in Großbetrieben über Hunderte IT-Systeme. Für die meisten davon existieren Betriebsvereinbarungen – ausgehandelt, unterzeichnet, abgeheftet.

 

Doch was in der BV steht und wie das System tatsächlich konfiguriert ist, das sind oft zwei verschiedene Welten.

 

Das BAG-Workday-Urteil vom 8. Mai 2025 hat diese Realität in rechtliche Haftung übersetzt: Eine BV schützt nicht, wenn die tatsächliche Systemkonfiguration von dem abweicht, was vereinbart wurde. Und der Schaden – 200 Euro pro betroffenem Mitarbeiter, allein für den Kontrollverlust über eigene Daten – entsteht ganz ohne konkreten Einzelschaden.

Was ist der BV-Compliance Audit?

Der BV-Compliance Audit ist ein vierphasiges Prüfverfahren von Tapaus Technology Consulting. Er vergleicht systematisch den Soll-Zustand (was in der Betriebsvereinbarung und im Gesetz steht) mit dem Ist-Zustand (wie das IT-System tatsächlich konfiguriert und betrieben wird).

Das Ergebnis ist ein schriftliches Gutachten mit vollständiger Dokumentation der Abweichungen und konkreten Handlungsempfehlungen für Betriebsrat und Arbeitgeber.

Für wen ist der BV-Compliance Audit?

  • Für Betriebsräte: Wer eine bestehende BV hat und sicherstellen möchte, dass das System wirklich so läuft wie vereinbart. Die Kosten trägt nach §40 BetrVG der Arbeitgeber.

  • Für HR-Abteilungen und Arbeitgeber: Wer das Haftungsrisiko nach dem BAG-Urteil proaktiv minimieren möchte, bevor der Betriebsrat es einfordert.

  • Für Gesamtbetriebsräte und Konzernbetriebsräte: Systemische Prüfung über mehrere Standorte hinweg, koordiniert als Gesamtbewertung.

Was Sie nach dem Audit haben

  • Ein rechtssicheres, schriftliches Gutachten – nicht nur Beratung, sondern Dokumentation.

  • Klarheit darüber, welche Systeme tatsächlich BV- und DSGVO-konform sind.

  • Konkrete Verhandlungsgrundlage für BV-Nachverhandlungen mit dem Arbeitgeber.

  • Schutz vor dem Vorwurf der Pflichtverletzung: Der Betriebsrat hat seine Überwachungspflicht aktiv erfüllt.

  • Option auf einen Jahres-Monitoring-Retainer für kontinuierliche Compliance-Überwachung.​

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Gerne führen wir ein Erstgespräch um zu identifizieren wie wir Sie effizient unterstützen können.

 

Das Erstgespräch ist kostenlos, unverbindlich und dauert ca. 30 Minuten. Danach wissen Sie genau, wie wir helfen können. Bei einer Beauftragung trägt die Kosten unserer Leistungen als Sachverständige oder Berater in der Regel Ihr Arbeitgeber (§40 BetrVG).

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