EU AI Act Anhang III
Recht für Betriebsräte - Einfach erklärt
Liste der Hochrisiko KI Systeme nach der EU KI Verordnung

Anhang III der Verordnung (EU) 2024/1689 definiert die Bereiche und Anwendungsfälle, in denen KI Systeme als hochriskant eingestuft werden. Für den Beschäftigtenkontext ist insbesondere Nr. 4 relevant, der KI in Beschäftigung, Personalmanagement und Zugang zu selbstständiger Erwerbstätigkeit umfasst.
Anhang III der Verordnung (EU) 2024/1689 enthält die abschließende Liste der Bereiche, in denen KI Systeme als Hochrisiko KI Systeme gemäß Art. 6 Abs. 2 eingestuft werden. Die Liste umfasst acht Bereiche, darunter biometrische Identifizierung, kritische Infrastruktur, Bildung, Beschäftigung, Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen, Strafverfolgung, Migration und Rechtspflege.
Für den betrieblichen Kontext ist Anhang III Nr. 4 von zentraler Bedeutung. Er erfasst KI Systeme in den Bereichen Beschäftigung, Personalmanagement und Zugang zu selbstständiger Erwerbstätigkeit. Dies umfasst unter anderem KI zur Einstellung und Auswahl natürlicher Personen, zur Entscheidung über Beförderungen und Kündigungen, zur Aufgabenzuweisung auf Grundlage individuellen Verhaltens oder persönlicher Merkmale und zur Überwachung und Bewertung der Leistung und des Verhaltens von Beschäftigten.
Was bedeutet das für Sie als Betriebsrat?
Für Betriebsräte ist die Kenntnis des Anhang III unverzichtbar. Fällt ein im Betrieb eingesetztes oder geplantes KI System unter die Hochrisiko Klassifizierung, löst dies umfangreiche regulatorische Pflichten aus, die der Betriebsrat als zusätzliche Verhandlungsgrundlage nutzen kann. Der Betriebsrat sollte systematisch prüfen, ob betriebliche KI Anwendungen unter Anhang III Nr. 4 fallen, und den Arbeitgeber auf seine Betreiberpflichten nach Art. 26 hinweisen.
Handlungsempfehlung
Der Betriebsrat sollte ein Verzeichnis aller im Betrieb eingesetzten KI Systeme anlegen und diese gegen die Kriterien des Anhang III prüfen. Insbesondere Systeme im Personalbereich wie Bewerbermanagementsysteme, Leistungsbewertungstools, automatisierte Schichtplanung oder KI gestützte Personalentwicklung fallen regelmäßig unter Nr. 4. Für jedes identifizierte Hochrisiko System sollte der Betriebsrat die Einhaltung der Betreiberpflichten nach Art. 26 einfordern.
Wie kann TAPAUS Ihnen helfen?
Die Einstufung eines KI Systems als Hochrisiko nach Anhang III ist eine komplexe regulatorische Bewertung. Ein Sachverständiger kann die im Betrieb eingesetzten KI Systeme systematisch gegen die Kriterien des Anhang III prüfen, eine Risikoklassifizierung vornehmen und die sich daraus ergebenden Pflichten für den Arbeitgeber dokumentieren. Diese Analyse bildet die Grundlage für Verhandlungen über Betriebsvereinbarungen und Schutzmaßnahmen.
Praxisbeispiel
Ein Unternehmen setzt ein KI gestütztes System zur automatisierten Schichtplanung ein, das Beschäftigtenprofile, Leistungsdaten und Krankenstandshistorien auswertet. Der Betriebsrat identifiziert dieses System als Hochrisiko KI nach Anhang III Nr. 4, da es Aufgabenzuweisungen auf Grundlage individuellen Verhaltens und persönlicher Merkmale vornimmt. Der Arbeitgeber wird aufgefordert, die Konformität mit Art. 26 nachzuweisen und dem Betriebsrat die technische Dokumentation sowie die Konformitätserklärung des Anbieters vorzulegen.
Mögliche Rechtsfolgen
Die fehlerhafte Nichteinstufung eines KI Systems als Hochrisiko kann für den Betreiber erhebliche Konsequenzen haben. Wird ein System nachträglich als Hochrisiko klassifiziert, müssen alle Betreiberpflichten nachgeholt werden, einschließlich Konformitätsbewertung, Registrierung und menschliche Aufsicht. Bei Verstößen drohen Geldbußen bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Marktüberwachungsbehörden können zudem die Nutzung des Systems untersagen.
Gültig seit:
2. August 2026 (Hochrisiko Pflichten)
Referenzen und Querverweise:
EU AI Act Art. 6, EU AI Act Art. 26, EU AI Act Art. 13, EU AI Act Art. 14
Last Update:
Keywords:
15. Mai 2026 um 06:42:04
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