TAPAUS
Muster Beratungsvertrag
Sachverständigenvertrag
gemäß § 80 Abs. 3 BetrVG
zwischen
Betriebsrat (Konzernbetriebsrat / Gesamtbetriebsrat) der
[Name des Unternehmens]
[Anschrift des Unternehmens]
– nachfolgend „Betriebsrat“ –
und
Tapaus Technology & Consulting GmbH i.G.
80798 München, Deutschland
vertreten durch ...
– nachfolgend „Sachverständiger“ –
§1 Gegenstand der Beauftragung
Der Betriebsrat beauftragt den Sachverständigen mit der fachlichen Beratung und Unterstützung im Zusammenhang mit folgendem Sachverhalt:
[Beschreibung des Projekts / Systems / Themas (z. B. Einführung eines HR-Systems, Einsatz von KI-Anwendungen, Einführung von Microsoft 365, Videoüberwachung, Monitoring-Systeme etc.)]
Die Beauftragung erfolgt im Rahmen der Aufgaben des Betriebsrats nach dem Betriebsverfassungsgesetz.
Der Sachverständige unterstützt den Betriebsrat insbesondere durch:
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Analyse der technischen und organisatorischen Ausgestaltung der betreffenden Systeme
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Bewertung möglicher Auswirkungen auf Beschäftigte
-
Einordnung technischer Sachverhalte in verständlicher Form
-
Unterstützung bei der Vorbereitung von Verhandlungen mit dem Arbeitgeber
-
Erstellung von Stellungnahmen oder Gutachten
-
Teilnahme an Sitzungen des Betriebsrats oder an Verhandlungsterminen
§2 Rechtsgrundlage
Die Beauftragung erfolgt auf Grundlage von Betriebsverfassungsgesetz § 80 Abs. 3.
Der Betriebsrat ist berechtigt, zur ordnungsgemäßen Durchführung seiner Aufgaben Sachverständige hinzuzuziehen, soweit dies erforderlich ist. Der Arbeitgeber trägt die Kosten der Beauftragung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
§3 Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus:
-
diesem Vertrag
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dem zugrunde liegenden Angebot des Sachverständigen vom [Datum]
-
etwaigen ergänzenden Vereinbarungen zwischen den Parteien
Der Sachverständige schuldet eine fachgerechte Beratung nach den anerkannten Standards seines Fachgebiets, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen oder rechtlichen Erfolg.
§4 Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
Der Sachverständige arbeitet ausschließlich im Auftrag und Interesse des Betriebsrats.
Der Betriebsrat stellt dem Sachverständigen die für die Durchführung der Beratung erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung.
Der Sachverständige kann nach Abstimmung mit dem Betriebsrat an Betriebsratssitzungen, Besprechungen mit dem Arbeitgeber oder Einigungsstellen teilnehmen.
§5 Vergütung
Die Vergütung erfolgt auf Grundlage der folgenden Konditionen:
Stundensatz: [EUR Betrag] pro Stunde zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer; Alternativ kann eine Projektvergütung vereinbart werden.
Zusätzlich werden folgende Kosten gesondert berechnet:
-
Reisezeiten
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Reisekosten
-
Übernachtungskosten
-
sonstige notwendige Auslagen
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
§6 Kostenübernahme durch den Arbeitgeber
Der Arbeitgeber trägt die Kosten der Beauftragung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes.
Der Betriebsrat wird den Arbeitgeber über die Beauftragung informieren bzw. dessen Zustimmung einholen, soweit dies erforderlich ist.
§7 Vertraulichkeit
Der Sachverständige verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen Informationen streng vertraulich zu behandeln.
Dies gilt insbesondere für:
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Unternehmens- und Geschäftsgeheimnisse
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personenbezogene Daten
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interne Unterlagen
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technische Informationen
Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch über die Beendigung dieses Vertrags hinaus.
§8 Nutzungsrechte an Gutachten und Arbeitsergebnissen
Die vom Sachverständigen erstellten Gutachten, Analysen und sonstigen Arbeitsergebnisse dürfen vom Betriebsrat für seine Aufgaben nach dem Betriebsverfassungsgesetz genutzt werden.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit Zustimmung des Sachverständigen, soweit gesetzlich zulässig.
§9 Haftung
Der Sachverständige haftet für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.
Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftung des Sachverständigen ist insgesamt auf EUR 100.000 je Schadensfall begrenzt.
Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§10 Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag beginnt mit Unterzeichnung durch beide Parteien.
Der Vertrag endet mit Abschluss des vereinbarten Projekts oder durch schriftliche Kündigung.
Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund jederzeit kündigen.
Bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
§11 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist München, soweit gesetzlich zulässig.
§12 Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.