BAG Urteil 8. Mai 2025 (Workday)
Recht für Betriebsräte - Einfach erklärt
BAG zur Mitbestimmung bei cloudbasierten KI Personalsystemen

Das Bundesarbeitsgericht hat am 8. Mai 2025 entschieden, dass die Einführung des cloudbasierten Personalmanagementsystems Workday der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegt. Das Urteil stärkt die Mitbestimmungsrechte bei KI gestützten HR Systemen und klärt Fragen zur technischen Überwachung und Leistungskontrolle.
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 8. Mai 2025 entschieden, dass die Einführung des cloudbasierten Personalmanagementsystems Workday der Mitbestimmung des Betriebsrats nach §87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG unterliegt. Das Gericht stellte fest, dass ein solches System zur Überwachung von Verhalten und Leistung der Arbeitnehmer geeignet ist, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber eine Überwachungsabsicht verfolgt. Die bloße technische Eignung zur Überwachung löst das Mitbestimmungsrecht aus.
Das BAG bestätigte damit seine ständige Rechtsprechung zum weiten Verständnis des Begriffs der technischen Einrichtung. Cloudbasierte Systeme, die Beschäftigtendaten verarbeiten und auswertbare Profile erzeugen können, fallen unter den Schutzbereich des §87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Der Arbeitgeber kann sich nicht darauf berufen, dass bestimmte Auswertungsfunktionen nicht aktiviert sind oder der Zugriff auf Rohdaten beschränkt ist.
Was bedeutet das für Sie als Betriebsrat?
Das Urteil ist für Betriebsräte von erheblicher praktischer Bedeutung. Es bestätigt, dass cloudbasierte HR Plattformen wie Workday, SAP SuccessFactors oder ähnliche Systeme grundsätzlich mitbestimmungspflichtig sind. Der Betriebsrat hat das Recht, vor der Einführung umfassend informiert zu werden und über eine Betriebsvereinbarung die Nutzung, Auswertungsmöglichkeiten und Zugriffsrechte zu regeln. Auch nachträgliche Funktionserweiterungen oder Updates können erneut Mitbestimmungsrechte auslösen.
Handlungsempfehlung
Der Betriebsrat sollte bei Einführung oder Erweiterung cloudbasierter HR Systeme sofort sein Mitbestimmungsrecht nach §87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG geltend machen. Eine detaillierte Informationsanfrage nach §80 Abs. 2 BetrVG sollte die technische Dokumentation, Datenflussdiagramme, Zugriffsrechtekonzepte und Auswertungsmöglichkeiten umfassen. Auf Grundlage des BAG Urteils kann der Betriebsrat die Einführung bis zum Abschluss einer Betriebsvereinbarung blockieren.
Wie kann TAPAUS Ihnen helfen?
Die Komplexität cloudbasierter KI Personalsysteme wie Workday übersteigt regelmäßig das Fachwissen eines Betriebsrats. Die Beauftragung eines Sachverständigen nach §80 Abs. 3 S. 2 BetrVG ist bei der Einführung solcher Systeme nahezu immer erforderlich. Der Sachverständige kann die technische Architektur analysieren, die Überwachungspotenziale bewerten, die Datenflüsse dokumentieren und den Betriebsrat bei der Verhandlung einer Betriebsvereinbarung unterstützen.
Praxisbeispiel
Ein international tätiger Konzern führt Workday als globales HR System ein. Der deutsche Betriebsrat wird erst nach der Entscheidung der Konzernleitung informiert. Unter Berufung auf das BAG Urteil vom Mai 2025 macht der Betriebsrat sein Mitbestimmungsrecht geltend und verlangt die Aussetzung der Einführung. Er beauftragt einen KI Sachverständigen mit der Analyse der Überwachungspotenziale und verhandelt eine Betriebsvereinbarung, die unter anderem Protokollierungen, Auswertungsbeschränkungen und regelmäßige Audits festlegt.
Mögliche Rechtsfolgen
Führt der Arbeitgeber ein cloudbasiertes KI Personalsystem ohne Zustimmung des Betriebsrats ein, kann der Betriebsrat die Unterlassung der Nutzung im einstweiligen Rechtsschutz durchsetzen. Die ohne Mitbestimmung gewonnenen Daten dürfen nicht für personelle Maßnahmen verwendet werden. Dem Betriebsrat steht zudem ein Unterlassungsanspruch nach §23 Abs. 3 BetrVG zu. Bei fortgesetztem Verstoß droht dem Arbeitgeber ein Ordnungsgeld bis zu 10.000 Euro je Verstoß.
Gültig seit:
8. Mai 2025
Referenzen und Querverweise:
§87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, §87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG, §80 Abs. 2 BetrVG
Last Update:
Keywords:
15. Mai 2026 um 06:39:07
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