EU AI Act Art. 26
Recht für Betriebsräte - Einfach erklärt
Pflichten der Betreiber von Hochrisiko KI Systemen

Art. 26 der EU KI Verordnung legt Betreibern von Hochrisiko KI Systemen umfangreiche Pflichten auf, darunter technische und organisatorische Maßnahmen, menschliche Aufsicht, Überwachung und Meldepflichten. Für Arbeitgeber, die KI im Personalbereich einsetzen, ergeben sich daraus konkrete Handlungspflichten.
Art. 26 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI Verordnung) regelt die Pflichten der Betreiber (Deployer) von Hochrisiko KI Systemen. Betreiber müssen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen treffen, um die Nutzung des KI Systems im Einklang mit der beigefügten Gebrauchsanweisung sicherzustellen. Sie müssen natürliche Personen mit der menschlichen Aufsicht betrauen, die über die erforderliche Kompetenz, Ausbildung und Befugnis verfügen. Die Eingabedaten müssen im Hinblick auf den Verwendungszweck relevant und hinreichend repräsentativ sein.
Betreiber sind verpflichtet, den Betrieb des Hochrisiko KI Systems zu überwachen und bei Feststellung von Risiken den Anbieter oder Händler zu informieren. In bestimmten Fällen, insbesondere bei Entscheidungen im Beschäftigungskontext, müssen die betroffenen Personen über den Einsatz informiert werden. Art. 26 Abs. 7 verlangt zudem die Konsultation der Arbeitnehmervertretung vor der Inbetriebnahme eines Hochrisiko KI Systems am Arbeitsplatz.
Was bedeutet das für Sie als Betriebsrat?
Art. 26 Abs. 7 der KI Verordnung stärkt die Position des Betriebsrats erheblich. Die Vorschrift verlangt ausdrücklich, dass Arbeitnehmervertreter vor der Inbetriebnahme eines Hochrisiko KI Systems am Arbeitsplatz konsultiert werden. Dies ergänzt die nationalen Mitbestimmungsrechte nach §87 Abs. 1 Nr. 6 und Nr. 14 BetrVG um eine europarechtliche Konsultationspflicht. Der Betriebsrat kann sich auf beide Rechtsgrundlagen berufen und erhält damit ein zweistufiges Schutzinstrument.
Handlungsempfehlung
Der Betriebsrat sollte prüfen, ob im Betrieb Hochrisiko KI Systeme nach Anhang III der KI Verordnung eingesetzt werden oder geplant sind. Insbesondere KI im Personalwesen (Recruiting, Leistungsbewertung, Beförderung, Kündigung) fällt regelmäßig unter Hochrisiko. Der Betriebsrat sollte die Konsultationspflicht nach Art. 26 Abs. 7 aktiv einfordern und den Arbeitgeber auffordern, die technische Dokumentation und die Konformitätserklärung des KI Systems vorzulegen.
Wie kann TAPAUS Ihnen helfen?
Die Betreiberpflichten des Art. 26 erzeugen einen erheblichen Beratungsbedarf. Der Betriebsrat muss prüfen können, ob der Arbeitgeber seinen Pflichten zur menschlichen Aufsicht, zur Datenqualität und zur Risikoüberwachung nachkommt. Ein Sachverständiger kann die technische Dokumentation des KI Systems auswerten, die Einhaltung der Betreiberpflichten bewerten und den Betriebsrat bei der Formulierung von Betriebsvereinbarungen unterstützen.
Praxisbeispiel
Ein Arbeitgeber plant den Einsatz eines KI gestützten Systems zur Leistungsbewertung. Da dies unter Anhang III Nr. 4 der KI Verordnung als Hochrisiko eingestuft wird, muss der Arbeitgeber vor der Inbetriebnahme den Betriebsrat konsultieren. Der Betriebsrat fordert die technische Dokumentation an, beauftragt einen KI Sachverständigen mit der Prüfung der Konformitätsanforderungen und verhandelt eine Betriebsvereinbarung, die menschliche Aufsicht, regelmäßige Überprüfungen und individuelle Einspruchsmöglichkeiten festlegt.
Mögliche Rechtsfolgen
Verstöße gegen die Betreiberpflichten des Art. 26 können mit Geldbußen bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden. Daneben können nationale Arbeitsgerichte die Verletzung der Konsultationspflicht als Verstoß gegen Mitbestimmungsrechte werten. Der Betriebsrat kann in diesem Fall die Unterlassung des KI Einsatzes verlangen, bis die ordnungsgemäße Konsultation nachgeholt wurde.
Gültig seit:
2. August 2026 (Hochrisiko Pflichten)
Referenzen und Querverweise:
EU AI Act Art. 6, EU AI Act Anhang III, EU AI Act Art. 14, EU AI Act Art. 13
Last Update:
Keywords:
15. Mai 2026 um 06:39:38
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