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EU AI Act Art. 13

Recht für Betriebsräte - Einfach erklärt

Pflicht zur verständlichen Dokumentation und Erklärbarkeit von KI Systemen im Beschäftigungskontext

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Art. 13 der KI Verordnung verpflichtet Anbieter von Hochrisiko KI Systemen, diese so zu gestalten, dass ihr Betrieb hinreichend transparent und für Betreiber interpretierbar ist. Für Betriebsräte begründet dies einen Anspruch auf verständliche Dokumentation aller KI Systeme, die im Personalbereich eingesetzt werden.

Art. 13 der Verordnung (EU) 2024/1689 verpflichtet Anbieter von Hochrisiko KI Systemen, diese so zu konzipieren und zu entwickeln, dass ihr Betrieb hinreichend transparent ist, um es den Betreibern zu ermöglichen, die Ergebnisse des Systems zu interpretieren und angemessen zu nutzen.


Die Transparenzpflichten umfassen eine Gebrauchsanweisung mit Informationen über Zweck, Genauigkeit, erwartete Fehlerquoten, bekannte Risiken und die vorgesehenen menschlichen Aufsichtsmaßnahmen. Diese Pflichten gelten vollständig ab dem 2. August 2026.

Was bedeutet das für Sie als Betriebsrat?

Art. 13 EU AI Act gibt dem Betriebsrat einen starken Hebel, um verständliche Dokumentation für alle KI Systeme im Personalbereich einzufordern. KI Systeme im Bereich Beschäftigung und Personalmanagement (Anhang III Nr. 4) gelten als Hochrisiko Systeme und unterliegen den vollen Transparenzpflichten.


Der Betriebsrat kann insbesondere Informationen über die Fehlerquoten, die Leistungsgrenzen und die vorgesehenen menschlichen Aufsichtsmaßnahmen einfordern. Diese Informationen sind für die Beurteilung erforderlich, ob das System im Einklang mit den Beschäftigtenrechten betrieben werden kann.

Handlungsempfehlung

Der Betriebsrat sollte in der Betriebsvereinbarung festschreiben, dass für jedes KI System eine verständliche Funktionsbeschreibung vorgelegt werden muss, die mindestens die Zweckbestimmung, die verarbeiteten Daten, die Entscheidungslogik, die bekannten Fehlerquoten und die Maßnahmen der menschlichen Aufsicht umfasst.


Zusätzlich empfiehlt sich eine Klausel, die den Arbeitgeber verpflichtet, die Dokumentation bei wesentlichen Funktionsänderungen zu aktualisieren und dem Betriebsrat erneut vorzulegen.

Wie kann TAPAUS Ihnen helfen?

Der Sachverständige prüft, ob die vom Anbieter bereitgestellte Dokumentation den Anforderungen des Art. 13 entspricht und ob sie für den Betriebsrat und die Beschäftigten verständlich ist. Häufig ist die Anbieterdokumentation technisch verfasst und für Laien nicht nachvollziehbar.


Das Gutachten übersetzt die technischen Informationen in eine für den Betriebsrat verständliche Form und identifiziert Transparenzlücken, bei denen der Anbieter oder Arbeitgeber nachbessern muss.

Praxisbeispiel

Ein Unternehmen setzt ein KI basiertes Bewerbermanagementsystem ein, das Lebensläufe automatisch bewertet und eine Vorauswahl trifft. Der Betriebsrat fordert unter Berufung auf Art. 13 EU AI Act die vollständige Dokumentation: Welche Kriterien verwendet die KI? Wie hoch ist die Fehlerquote? Gibt es bekannte Diskriminierungsrisiken?


Der Anbieter legt eine 200 seitige technische Dokumentation vor. Der Sachverständige erstellt daraus ein verständliches Gutachten und identifiziert, dass das System bestimmte Berufsabschlüsse systematisch höher bewertet als andere, was zu einer indirekten Diskriminierung führen könnte.

Mögliche Rechtsfolgen

Verstöße gegen Art. 13 EU AI Act werden nach Art. 99 Abs. 3 der KI Verordnung mit Geldbußen von bis zu 15 Millionen Euro oder 3% des weltweiten Jahresumsatzes geahndet.


Darüber hinaus kann eine unzureichende Transparenz dazu führen, dass der Betriebsrat die Zustimmung zur Systemeinführung verweigert, da eine informierte Mitbestimmung ohne ausreichende Dokumentation nicht möglich ist.

Gültig seit:

2. August 2026

Referenzen und Querverweise:

EU AI Act Art. 6, EU AI Act Anhang III Nr. 4, EU AI Act Art. 14, §80 Abs. 2 BetrVG, §80 Abs. 3 S. 2 BetrVG

Last Update:

Keywords:

15. Mai 2026 um 06:41:22

EU AI Act, Transparenz, Hochrisiko K

Hinweis: Alle Angaben wurden sorgfältig zusammengestellt. Die Informationen ersetzen jedoch keinesfalls eine individuelle rechtliche Beratung im Einzelfall.

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