{ "@context": "https://schema.org", "@graph": [ { "@type": "Organization", "@id": "https://www.tapausconsulting.de/#organization", "name": "Tapaus Technology Consulting GmbH", "alternateName": "Tapaus Consulting", "url": "https://www.tapausconsulting.de", "logo": { "@type": "ImageObject", "url": "https://static.wixstatic.com/media/6b8e7f_186853597a78426693841284d98bd3b7~mv2.png", "width": 198, "height": 42 }, "description": "Zertifizierte Sachverständige und Berater für Betriebsräte und Unternehmen. Spezialisiert auf KI-Gutachten nach §80 BetrVG, IT-Mitbestimmung, EU AI Act und Betriebsvereinbarungen.", "contactPoint": { "@type": "ContactPoint", "telephone": "+49-89-38169228", "email": "hello@tapaus.eu", "contactType": "customer service", "availableLanguage": ["German", "English"] }, "sameAs": [ "https://www.tapaus.eu" ] }, { "@type": "LocalBusiness", "@id": "https://www.tapausconsulting.de/#localbusiness", "name": "Tapaus Technology Consulting GmbH", "description": "KI-Sachverständige und IT-Berater für Betriebsräte – §80 BetrVG Gutachten, Betriebsvereinbarungen, EU AI Act Beratung. Kosten trägt der Arbeitgeber.", "url": "https://www.tapausconsulting.de", "telephone": "+49-89-38169228", "email": "hello@tapaus.eu", "address": { "@type": "PostalAddress", "addressLocality": "München", "postalCode": "80798", "addressCountry": "DE" }, "geo": { "@type": "GeoCoordinates", "latitude": 48.1551, "longitude": 11.5418 }, "areaServed": { "@type": "Country", "name": "Deutschland" }, "priceRange": "Kosten trägt der Arbeitgeber nach §40 BetrVG", "knowsAbout": [ "§80 BetrVG Sachverständigenrecht", "KI-Gutachten Betriebsrat", "EU AI Act Compliance", "Betriebsvereinbarung Künstliche Intelligenz", "Microsoft 365 Copilot Mitbestimmung", "Workforce Analytics Betriebsrat", "DSGVO Betriebsrat §79a" ], "parentOrganization": { "@id": "https://www.tapausconsulting.de/#organization" } } ] }
top of page

Aktuelle Informationen

für Betriebsräte

Warum die Beauftragung eines Sachverständigen die erste Amtshandlung eines neuen Betriebsrats sein sollte

Ein Leitfaden für neu gewählte und erfahrene Betriebsratsmitglieder


Ein neuer Betriebsrat steht vor einer gewaltigen Aufgabe. Die Erwartungen der Belegschaft sind hoch, die rechtlichen Anforderungen komplex und die technologische Landschaft im Unternehmen verändert sich schneller als je zuvor. Gerade in den ersten Wochen nach der Wahl werden die Weichen gestellt: Wie professionell arbeitet das Gremium? Welche Themen werden priorisiert? Und vor allem: Wird der Betriebsrat von Anfang an auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber verhandeln können?


Willkommen im neuen Betriebsratsgremium. Was Sie bereits in der ersten Sitzung beschliessen sollten.
Willkommen im neuen Betriebsratsgremium. Was Sie bereits in der ersten Sitzung beschliessen sollten.

Die Antwort auf diese Fragen beginnt mit einer oft unterschätzten Massnahme: der frühzeitigen Beauftragung eines Sachverständigen nach Paragraph 80 Abs. 3 BetrVG. Dieser Schritt ist keine Luxusentscheidung, sondern eine strategische Notwendigkeit, die den gesamten weiteren Verlauf der Amtszeit prägt.


In diesem Artikel erläutern wir, warum gerade die ersten Wochen entscheidend sind und welche konkreten Aufgaben ein Sachverständiger übernehmen kann.


Die rechtliche Grundlage: Paragraph 80 Abs. 3 BetrVG

Das Betriebsverfassungsgesetz räumt dem Betriebsrat ausdrücklich das Recht ein, Sachverständige hinzuzuziehen, wenn dies zur ordnungsgemässen Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Die Kosten trägt gemäss Paragraph 40 BetrVG der Arbeitgeber. Dieses Recht ist bewusst vom Gesetzgeber so gestaltet worden, weil er erkannt hat, dass ein Betriebsrat ohne fachliche Unterstützung in vielen Bereichen schlicht nicht in der Lage ist, seine Kontrollaufgaben wirksam wahrzunehmen.


Besonders bei technischen Fragestellungen rund um IT Systeme, Datenschutz und künstliche Intelligenz übersteigt die Komplexität regelmässig das, was von ehrenamtlich tätigen Betriebsratsmitgliedern erwartet werden kann. Wer als Betriebsrat versucht, diese Themen ausschliesslich mit Bordmitteln zu bewerkstelligen, riskiert nicht nur Fehler, sondern auch den Verlust wertvoller Zeit in einer Phase, in der schnelles und informiertes Handeln gefragt ist.


Betriebsvereinbarungen prüfen: Altlasten erkennen, bevor sie zum Problem werden

In den meisten Unternehmen existieren Betriebsvereinbarungen, die über Jahre gewachsen sind. Viele davon stammen aus einer Zeit, in der die eingesetzte Software völlig anders aussah als heute. Cloud Lösungen, SaaS Plattformen, KI gestützte Analysetools und moderne Kollaborationssoftware haben die IT Landschaft grundlegend verändert. Was vor fünf Jahren in einer Betriebsvereinbarung geregelt wurde, spiegelt häufig nicht mehr die Realität wider.


Eine der ersten Aufgaben eines neuen Betriebsrats sollte daher die systematische Prüfung aller bestehenden Betriebsvereinbarungen sein.

Dabei geht es um zentrale Fragen:


  • Sind die Regelungen zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle nach Paragraph 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG noch aktuell?

  • Decken sie die tatsächlich eingesetzten Systeme ab?

  • Gibt es Software im Einsatz, die bisher gar nicht durch eine Betriebsvereinbarung geregelt ist?

  • Wurden seit der letzten Prüfung neue Tools eingeführt, die personenbezogene Daten verarbeiten?


Ein Sachverständiger mit technischer und rechtlicher Expertise kann diese Prüfung systematisch durchführen, Lücken identifizieren und konkrete Handlungsempfehlungen aussprechen. Er gleicht den Ist Zustand der IT Landschaft mit dem Soll Zustand der bestehenden Vereinbarungen ab und erstellt eine priorisierte Liste der Handlungsbedarfe. Ohne diese Analyse besteht das Risiko, dass der Betriebsrat unwissentlich Zustände toleriert, die die Rechte der Beschäftigten verletzen.


KI im Unternehmen: Regulierung beginnt mit Transparenz

Künstliche Intelligenz ist laengst kein Zukunftsthema mehr. In vielen Unternehmen sind KI gestützte Systeme bereits im Einsatz, oft ohne dass der Betriebsrat darüber informiert wurde oder die Tragweite der Anwendungen vollständig überblickt. Von automatisierten Bewerbungsscreenings ueber algorithmische Leistungsbewertungen bis hin zu Produktionsoptimierungen und Chatbots im Kundenservice: KI greift tief in die Arbeitswelt ein und verändert Arbeitsplätze, Prozesse und Entscheidungsstrukturen.


Mit dem EU AI Act und dem BAG Urteil vom 8. Mai 2025 hat sich die regulatorische Landschaft für KI am Arbeitsplatz erheblich verschärft. Unternehmen sind verpflichtet, KI Systeme nach Risikoklassen einzustufen und entsprechende Massnahmen zu ergreifen. Hochrisiko Systeme, die beispielsweise über Einstellungen oder Beförderungen mitentscheiden, unterliegen besonders strengen Anforderungen. Für den Betriebsrat entsteht daraus eine Mitbestimmungspflicht, die ohne tiefgreifendes Fachwissen kaum zu erfüllen ist.


Ein Sachverständiger kann hier die entscheidende Rolle spielen: Er identifiziert alle im Unternehmen eingesetzten KI Systeme, bewertet deren Risikopotenzial für die Beschäftigten und entwickelt gemeinsam mit dem Betriebsrat eine Strategie zur Regulierung. Dabei geht es nicht darum, Innovation zu blockieren, sondern sie so zu gestalten, dass die Rechte der Arbeitnehmer gewahrt bleiben und Transparenz ueber algorithmische Entscheidungen hergestellt wird.


Datenschutz nach Paragraph 79a BetrVG: Verantwortung ernst nehmen

Seit der Einführung von Paragraph 79a BetrVG trägt der Betriebsrat eine eigene Verantwortung für den Datenschutz bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen seiner Tätigkeit. Diese Verantwortung wird häufig unterschätzt. Sie betrifft nicht nur den Umgang mit sensiblen Personalinformationen, sondern auch die interne Kommunikation des Gremiums, die Dokumentation von Sitzungen und die Nutzung digitaler Werkzeuge.


Ein Sachverständiger kann den Betriebsrat dabei unterstützen, datenschutzkonforme Prozesse von Beginn an aufzusetzen. Das betrifft die Handhabung von Personalakten ebenso wie die Wahl sicherer Kommunikationstools innerhalb des Gremiums, die Speicherung von Dokumenten und den Umgang mit Beschwerden der Belegschaft. Wer hier frühzeitig professionell aufgestellt ist, vermeidet spätere Konflikte mit dem Arbeitgeber und den Datenschutzbehörden und stärkt die eigene Glaubwürdigkeit.


Verhandlungsstärke von Tag eins: Auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber

Arbeitgeber verfügen in der Regel über eigene Rechtsabteilungen, IT Experten und externe Berater. Ein Betriebsrat, der ohne vergleichbare Unterstuetzung in Verhandlungen geht, ist strukturell benachteiligt. Dieses Ungleichgewicht ist kein Zufall. Es ist einer der zentralen Gründe dafür, dass der Gesetzgeber dem Betriebsrat das Recht auf Sachverstaendige eingeräumt hat.


Ein Sachverständiger, der sowohl technisches als auch rechtliches Know how mitbringt, versetzt den Betriebsrat in die Lage, fundiert zu argumentieren, Gegenvorschläge zu technischen Lösungen zu entwickeln und Verhandlungen auf Augenhöhe zu führen. Statt auf die technischen Erläuterungen des Arbeitgebers vertrauen zu müssen, kann der Betriebsrat eigene Bewertungen vorlegen. Das Signal an den Arbeitgeber ist klar: Dieses Gremium ist professionell aufgestellt und nimmt seine Aufgaben ernst. Erfahrungsgemäss führt das zu konstruktiveren Verhandlungen und besseren Ergebnissen für alle Beteiligten.


Schulung und Wissenstransfer: Nachhaltige Kompetenz aufbauen

Ein guter Sachverständiger arbeitet nicht nur für den Betriebsrat, sondern mit ihm. Durch begleitende Schulungen und Workshops wird sichergestellt, dass das Wissen im Gremium bleibt und nicht mit dem Ende des Beratungsauftrags verschwindet. Dieser Wissenstransfer ist ein oft übersehener, aber entscheidender Mehrwert.


Themen wie IT Mitbestimmungsrechte, Datenschutzgrundlagen für Betriebsräte, KI Regulierung nach dem EU AI Act oder das Lesen und Bewerten von technischen Dokumentationen und Datenschutzfolgenabschätzungen können so gezielt vermittelt werden. Das macht den Betriebsrat unabhängiger und handlungsfähiger für die gesamte Amtszeit. Gleichzeitig steigt die Qualität der Betriebsratsarbeit messbar, wenn die Mitglieder in der Lage sind, technische Sachverhalte eigenständig einzuordnen.


Der richtige Zeitpunkt ist jetzt

Die Erfahrung zeigt: Je später ein Betriebsrat einen Sachverständigen hinzuzieht, desto grösser sind die Lücken, die aufgearbeitet werden müssen. Betriebsvereinbarungen, die über Monate oder Jahre nicht angepasst wurden, schaffen Fakten, die sich nur schwer zurückdrehen lassen. KI Systeme, die ohne Betriebsvereinbarung eingeführt wurden, sind nachträglich deutlich schwieriger zu regulieren als im Vorfeld. Und Datenschutzverstösse, die erst nach Monaten auffallen, können erhebliche Konsequenzen haben.


Wer als neuer Betriebsrat von Anfang an auf professionelle Unterstützung setzt, investiert nicht nur in die Qualität der eigenen Arbeit, sondern sendet auch ein wichtiges Signal an die Belegschaft: Eure Interessen werden kompetent und engagiert vertreten.

Beratungsunternehmen, die technische und rechtliche Expertise unter einem Dach vereinen, bieten hier einen besonderen Vorteil. Statt mehrere Dienstleister koordinieren zu müssen, erhält der Betriebsrat alles aus einer Hand: von der Prüfung bestehender Systeme und Betriebsvereinbarungen über die KI Beratung und Datenschutzunterstützung bis hin zu Schulungen und der Begleitung von Verhandlungen. Das spart Zeit, reduziert Abstimmungsaufwand und sorgt für eine konsistente Beratungslinie.


TAPAUS Technology & Consulting steht Ihnen als erfahrener Sachverständiger im neu gewählten Gremium kompetent zur Seite. Erfahren Sie mehr über unsere Leistungen.

Fazit

Die Beauftragung eines Sachverständigen ist keine optionale Massnahme für Betriebsräte mit grossem Budget. Sie ist eine strategische Entscheidung, die die Handlungsfähigkeit des gesamten Gremiums von Beginn an stärkt. Angesichts der zunehmenden Digitalisierung, der Verbreitung von KI am Arbeitsplatz und der verschärften regulatorischen Anforderungen durch den EU AI Act und die aktuelle Rechtsprechung ist professionelle Unterstützung nicht mehr Kür, sondern Pflicht.


Der Betriebsrat hat das gesetzliche Recht auf diese Unterstützung. Die Kosten trägt der Arbeitgeber. Es gibt keinen Grund zu warten. Und viele Gründe, sofort zu handeln.






Betriebsrat Sachverständiger Paragraph 80 BetrVG, IT Sachverstand Betriebsrat, KI Betriebsrat Mitbestimmung, Betriebsvereinbarung prüfen, neuer Betriebsrat erste Schritte, KI Regulierung Arbeitsplatz, Datenschutz Betriebsrat Paragraph 79a, Sachverständiger Betriebsrat Kosten Arbeitgeber, KI am Arbeitsplatz Betriebsrat Rechte, Betriebsvereinbarungen IT Systeme aktualisieren, EU AI Act Betriebsrat Pflichten, BAG Urteil KI Mitbestimmung 2025



IHR NÄCHSTER SCHRITT

Kostenloses Erstgespräch buchen

 

30 Minuten · Online · Unverbindlich · www.tapaus.eu

bottom of page