
TAPAUS. Technology & Consulting
Wir sind zertifizierte Sachverständige und Berater für Betriebsräte und Unternehmen – mit der einzigartigen Kombination aus technischem Tiefenwissen und juristischer Kompetenz. Für die rechtssichere Einführung moderner Technologien und Künstlicher Intelligenz.
Andere bieten entweder juristische oder technische Beratung. Wir bieten beides aus einer Hand, für eine Rechnung, auf einem Blick. Kein Koordinationsaufwand zwischen verschiedenen Dienstleistern. Wir denken end-to-end.
TAPAUS - Ganzheitlich Technologie und Mitbestimmung verbinden.
Warum ein Betriebsrat heute sachkundige Beratung und technischen Sachverstand braucht
Die digitale Transformation macht auch vor dem Betriebsrat nicht halt. Unternehmen führen immer komplexere IT-Systeme ein – von cloudbasierten HR-Plattformen über Überwachungssoftware bis hin zu Künstlicher Intelligenz.
Gleichzeitig wächst der rechtliche Rahmen: Der AI Act der EU, das Betriebsrätemodernisierungsgesetz 2021 und eine stetig wachsende Rechtsprechung des BAG setzen neue Maßstäbe.
Seit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz gilt: Muss der Betriebsrat die Einführung oder Anwendung von Künstlicher Intelligenz beurteilen, gilt die Hinzuziehung eines Sachverständigen per Gesetz als erforderlich (§80 Abs. 3 Satz 2 BetrVG). Der Arbeitgeber kann die Erforderlichkeit damit nicht mehr grundsätzlich bestreiten.
Tapaus Technology Consulting verbindet als eines der wenigen Beratungsunternehmen in Deutschland technischen und juristischen Sachverstand unter einem Dach. Unsere zertifizierten Sachverständigen und Fachjuristen begleiten Betriebsräte durch den gesamten Prozess – von der Beauftragung nach §80 BetrVG bis zur unterzeichneten Betriebsvereinbarung.
Unsere Kompetenzen
IT-Sachverstand & Systemprüfung
Microsoft 365, Workday, SAP, Überwachungssoftware, HR-Tools – wir prüfen jede Technologie auf Mitbestimmungsrelevanz, Datenschutz und Verhaltenskontrolle nach §87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.
Nehmen Sie Kontakt
mit uns auf...
Gerne führen wir ein Erstgespräch um zu identifizieren wie wir Sie effizient unterstützen können.
Das Erstgespräch ist kostenlos, unverbindlich und dauert ca. 30 Minuten. Danach wissen Sie genau, wie wir helfen können. Bei einer Beauftragung trägt die Kosten unserer Leistungen als Sachverständige oder Berater in der Regel Ihr Arbeitgeber (§40 BetrVG).




